Ist der Hausmeisternotdienst auf Betriebskosten anzurechnen?

Der Hausmeister kümmert sich routinemäßig um viele wiederkehrende Aufgaben. Er stellt eventuelle Mängel fest, wacht über die Einhaltung der Hausordnung und erledigt kleinere Reparaturen. Die dadurch entstehenden Kosten sind umlagefähig und vom Mieter zu tragen. Doch wie verhält es sich mit einem Hausmeisternotdienst, sind die Kosten dafür auf die Betriebskosten anzurechnen? Die Filter-Redaktion hat ein entsprechendes Urteil dazu gefunden.


Hausmeisternotdienst zählt zu Verwaltungskosten
In einem Rechtsstreit aus dem Jahre 2019 ging es um die Frage, ob eine Notdienstpauschale über die Betriebskosten abgerechnet werden kann (18.12.2019 – VIII ZR 62/19). Die Mieter eines Hauses weigerten sich, eine Notdienstpauschale von 100 Euro über die Nebenkosten zu zahlen. Diese Notdienstpauschale wollte die Vermieterin für eventuelle Notdienste außerhalb der Geschäftszeiten berechnen. Die Richter des Amts- und Landgerichts gaben den Mietern Recht und stellten fest, dass eine Notdienstpauschale keine umlagefähige Betriebskostenposition ist. Der Bundesgerichtshof entschied in dieser Rechtsfrage gleich. Nach Ansicht der Richter würden mit der Notdienstpauschale Tätigkeiten abgegolten, die der Grundstücksverwaltung im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeiten zuzurechnen seien. Aufgabe der Verwaltung sei es, Mängelanzeigen entgegenzunehmen und Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Die Pflicht zur Kostenübertragung könne nicht davon abhängen, ob ein Notfall innerhalb oder außerhalb der Geschäftszeiten eintrete. Verwaltungstätigkeiten seien immer auf Kosten des Vermieters zu erbringen.


Filter erledigt Schönheitsreparaturen
Wir können zwar nicht den Hausmeister ersetzen, unsere Handwerker können jedoch beim Umzug wertvolle Hilfe leisten. Wir bieten neben kompletten Umzugspaketen einzelne Services rund um den Umzug an, dazu gehört auch die Übernahme von Schönheitsreparaturen. Wer auszieht, muss die Wohnung in dem Zustand übergeben, wie er sie bei seinem Einzug vorgefunden hat. So kann es sein, dass Einbauten wieder rückgebaut werden oder die Wände frisch gestrichen werden müssen. Wer keine Zeit dafür hat, kann gerne unsere Profis für diese Arbeiten engagieren. Rufen Sie uns an, wie beraten Sie gerne.

 

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