Heizen im Winter – wie warm muss es mindestens in der Wohnung sein?

Spätestens mit dem Wintereinbruch beginnt die Heizperiode. Dann ist es vorteilhaft, wenn das Haus gut isoliert ist und die Heizungsanlage perfekt funktioniert. Doch was ist, wenn es in der Wohnung nicht ausreichend warm ist? Wie warm muss es in der Wohnung mindestens sein, damit Mieter sich wohlfühlen und auch keine Schäden etwa durch Schimmelbildung entstehen? Ist im Ernstfall eine Mietminderung möglich? Die Filter-Redaktion hat passende Urteile gefunden. 

Wohnung zu kalt – Mietminderung möglich

Immer wieder gibt es Streitigkeiten vor Gericht, wenn eine Wohnung im Winter nicht ausreichend warm wird. Als Faustregel gilt, tagsüber sollte die Wohnung 20 Grad warm sein, nachts dürfen es zwei Grad weniger – 18 Grad Celsius – sein. Vor dem AG Potsdam landete der Fall einer Mieterin, die ihre Miete minderte, da die Temperatur in ihrer Wohnung an mehreren Tagen unter 20 Grad Celsius fiel. (23 C 236/10) Sie führte dies auf eine fehlende Kellerisolierung und nicht ausreichender Beheizbarkeit der Wohnung zurück. Daraufhin wollte sie die Miete um 10 Prozent kürzen. Die Vermieterin erkannte diese Mietminderung nicht an und klagte die rückständige Miete ein. Das AG Potsdam gab der Mieterin Recht. Die Richter befanden, dass jedes geringfügige oder kurzfristige Absinken der Raumtemperatur unter 20 Grad Celsius als Mangel zu werten ist. Ein weitergehendes Mietminderungsrecht wegen fehlender Kellerisolierung lehnte das Gericht jedoch ab. 

Auch nachts muss eine Wohnung beheizbar sein und die Temperaturen sollten nicht unter 18 Grad Celsius sinken. In einem Kölner Fall veranlasste eine Vermieterin eine Nachtabsenkung der Heizanlage von Mitternacht bis 6 Uhr morgens, so dass die Mieter auch zwischen 8 und 9 Uhr nur eine Temperatur bis 17 Grad in der Wohnung hatten. Die Mieter verlangten, dass auch nachts eine Temperatur von 18 Grad zu erreichen sein müsse. Die Vermieterin lehnte dies ab, der Fall landete vor Gericht
(205 C 36/16). die Richter gaben den Mietern Recht und befanden, dass die Vermieterin die Hezungsanlage so einstellen muss, dass auch nachts eine Temperatur von 18 Grad Celsius erreicht wird. In der von Oktober bis April andauernden Heizperiode haben Mieter einen Anspruch darauf, das eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius zwischen 23 Uhr und 6 Uhr erreicht wird. 

Umzug in wärmere Wohnung mit Filter

Wer sich ständig über eine zu kühle Wohnung ärgert, tut vielleicht gut daran, in eine modernere Wohnanlage zu ziehen. Häuser mit Wärmedämmverbundsystemen und modernen Heizanlagen sind nicht nur wärmer, sondern auch sparsamer im Verbrauch. Wer eine wärmere Wohnung gefunden hat und kurzfristig umziehen möchte, kann auf die Hilfe der Filter Möbelspedition zählen. Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten! 

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