Hecken und Sträucher roden – ab 1. März bis 30 September verboten

Wer es versäumt hat, seiner Hecke oder seinen Sträuchern einen Radikalschnitt zu verpassen, muss damit nun bis zum 01.Oktober warten. Zwischen dem 1. März und dem 30.September ist es nämlich verboten, Hecken radikal zu stutzen oder Sträucher komplett zu entfernen, so besagt es der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Form- und Pflegeschnitte sind davon ausgenommen.


Brut- und Niststätten schonen

Das oben erwähnte Naturschutzgesetz zielt darauf ab, Brut- und Niststätten vor allem heimischer Vogelarten zu schützen. Durch veränderten Anbau in der Landwirtschaft finden heimische Vogelarten immer weniger Nistplätze. In privaten Gärten und in freien Landschaften genießen ihre Stätten deshalb im Frühjahr und Sommer besonderen Schutz. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss unter Umständen ein hohes Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen.
 

Ausnahmen – Form- und Pflegeschnitte

Im Frühjahr und Sommer bleibt es weiterhin erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen, etwa um unerwünschten Wildwuchs einzudämmen. Wenn Hecken oder Sträucher auf den Bürgersteig oder die Fahrbahn wuchern, ist es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sogar vorgeschrieben, den entsprechenden Wuchs von den Wegen zu entfernen.

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