Halloween – Gruseln mit Tradition

Am 31. Oktober, dem Tag vor Allerheiligen, werden wieder viele kleine Geister, Werwölfe, Hexen und Vampire von Tür zu Tür ziehen und unter lauten Rufen Süßigkeiten einfordern. Keine Frage, der amerikanische Brauch ist auch in Deutschland angekommen und zu einem beliebten Kultfest geworden – denn Spaß für Groß und Klein bietet die Nacht der leuchtenden Kürbisse allemal, doch nicht alles ist erlaubt. Halloween was erlaubt ist: Die Filter-Redaktion hat Tipps und Trends parat.

Deko mit Gruselfaktor

Nicht nur in den USA leuchten am 31. Oktober in fast jedem Fenster Kürbisse, sondern auch hierzulande. Deko-Kürbisse lassen sich leicht selbst herstellen. Dazu wird zunächst einmal der Deckel aus dem Kürbis ausgeschnitten und anschließend mit einem Löffel das Innere entfernt. Dabei sollte man darauf achten, dass die äußere Kürbiswand noch etwa drei Zentimeter dick ist. Nun lässt sich ein Gesicht oder anderes Muster anhand einer Schnitzvorlage leicht einschnitzen. Abschließend setzt man eine Kerze oder ein Teelicht in den Kürbis und fertig ist das Gruselgesicht. Doch mit dem Deko-Kürbis hat der Horror gerade erst begonnen: Wenn sich jetzt noch ein paar selbstgebastelte Fledermäuse und Skelette aus schwarzem und weißem Tonpapier dazu gesellen, wird die Halloween-Deko erst richtig gruselig! Und so lange sie keine Zuwege versperren und keine Stolperfalle darstellen, ist die schaurig-schöne Deko zu Halloween erlaubt.
 

Was passiert bei Schäden?

So schaurig-bunt das Treiben auch ist, es hat auch seine Grenzen, wenn es zu Schäden oder zu Verschmutzungen etwa an Hauswänden kommt. Es gehört zwar zur Tradition, dass Nachbarn, die nichts „Süßes“ oder Saures“ geben, einen kleinen Streich erdulden müssen. Doch der Spaß endet, wenn fremdes Eigentum oder Menschen beschädigt werden.
Schmeißen Spaßvögel Eier an die Hauswand, kann dieser Ulk ihnen unter Umständen teuer zu stehen kommen. Der Geschädigte kann den Verursacher nach seinem Ausweis fragen, wenn er ihn erwischt. Gibt dieser seine Personalien nicht preis, kann der Hausbewohner die Polizei rufen. Natürlich müssen die Maßnahmen im Rahmen bleiben, festhalten gar darf der Geschädigte den Eierwerfer nicht.
Ebenso ist es keine gute Idee, Böller in den Briefkasten zu werfen, wenn es an der Haustür nichts zu holen gibt. Der Kasten ist im schlimmsten Fall danach nicht mehr zu gebrauchen. Alternativ können die Gruselgestalten etwas Konfetti durch den Briefschlitz stecken, so dass kein großer Schaden am Briefkasten entsteht.

Quelle (Deko mit Gruselfaktor): livingpress.de

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