Gewerbliche Nutzung der Wohnung – was Mieter beachten sollten

Manche Mieter arbeiten von zuhause aus, sei es, dass der Arbeitgeber Arbeit im Homeoffice erlaubt, sei es, dass jemand sich selbstständig gemacht hat. Die Wohnung darf jedoch nicht so ohne Weiteres ohne Zustimmung des Vermieters für berufliche Zwecke genutzt werden, denn sie dient in erster Linie Wohnzwecken.

Für die gewerbliche Nutzung der Wohnung muss in manchen Fällen der Vermieter seine Zustimmung geben, in anderen Fällen kann er diese verweigern. Wer die gewerbliche Nutzung der Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters betreibt, riskiert eine fristlose Kündigung. Die Filter-Redaktion hat Tipps parat, die Mieter beachten sollten, wenn sie von zuhause aus arbeiten möchten.

Entscheidend sind Außenwirkung und Geräuschentwicklung

Ob eine gewerbliche Nutzung in der Wohnung erlaubt werden kann oder nicht, hängt sehr stark davon ab, ob reger Publikumsverkehr zu erwarten ist oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Zustimmung des Vermieters zu einer gewerblichen Nutzung erforderlich ist (Az. VIII ZR 165/08).Entscheidend ist dabei die Frage, wie stark die Außenwirkung der Tätigkeit ausfällt und ob andere Mieter durch die gewerbliche Nutzung gestört sein können.

Je mehr Publikumsverkehr oder Warenlieferungen anfallen, desto störender könne sich die gewerbliche Tätigkeit im Wohnhaus auswirken, so die Richter. Auch wenn der Gewerbetreibende Mitarbeiter in seiner Wohnung beschäftigt, kann dies eine stärkere Geräuschentwicklung verursachen. Wer demnach als Versicherungsvertreter, Heilpraktiker oder Musiklehrer von zuhause aus arbeitet und viele Gäste empfängt, sollte lieber seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.

Eine Sekretärin, die stundeweise Schreibarbeiten von zuhause aus erledigt oder ein freier Autor, der in seiner Wohnung Texte schreibt, hat dabei kaum Kundenverkehr und arbeitet vorwiegend still. Auch ein Lehrer, der seinen Unterricht in der Wohnung vorbereitet, stört andere Mieter dabei wohl kaum. In diesen Fällen stellt die gewerbliche Nutzung in der Regel kein Problem dar und es bedarf keiner gesonderten Zustimmung durch den Vermieter. Im Zweifelsfall sollten Mieter im Vorfeld lieber nachfragen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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