Gehwege von Schnee und Eis räumen – was bei der Verkehrssicherungspflicht zu beachten ist

Wenn der richtige Winter Einzug hält mit weißer Pracht ist dies oftmals schön anzusehen. Es bedeutet jedoch auch Arbeit, wenn Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden müssen. Und das ist keine gute Nachricht für Langschläfer, denn meist müssen die Gehwege schon früh am Morgen geräumt werden, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen. Die Filter-Redaktion hat Tipps parat, was bei der Verkehrssicherungspflicht zu beachten ist.

Verkehrssicherungspflicht – Ortssatzungen nicht einheitlich geregelt

Sind Zugänge zum Haus und öffentliche Gehwege von Schnee und Eis bedeckt, müssen Vermieter und Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass diese Wege und Zugänge geräumt werden, damit Passanten nicht ausrutschen. Dies besagt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Im Falle eines Unfalls drohen sonst Schadensersatzforderungen. Auch wenn man dafür nicht mitten in der Nacht aufstehen muss, ist diese Pflicht nichts für Langschläfer. Wann genau zu räumen ist, ist jeweils in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden nachzulesen. Auch wenn diese Satzungen nicht immer einheitlich sind, beginnt die Streupflicht in den meisten Kommunen um 6 oder 7 Uhr morgens und endet abends um 21 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf zwei Stunden später geräumt werden. Es kann durchaus lokale Ausnahmen geben: So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 5 U 1479/14), dass Eigentümer ihr Grundstück schon vor 6 Uhr von Schnee und Eis befreien müssen, wenn Passanten schon früher unterwegs sind, etwa zur Arbeit. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht, so die Richter. Hält der Schneefall den ganzen Tag über an, müssen Gehwege auch zwischendurch gefegt und gestreut werden. Wenn ein Vermieter seine Räum- und Streupflicht auf eine Fremdfirma oder die Mieter überträgt, ist er verpflichtet zu kontrollieren, ob Dritte ihrer übertragenen Pflicht nachkommen. Die Räum- und Streupflicht nur auf Erdgeschossmieter zu übertragenen ist allerdings nicht zulässig. Im Falle einer Übertragung der Pflichten dürfen diese Mieter nicht benachteiligt werden.

Umzug im Winter mit der Filter Möbelspedition

Wer gerade im Winter umziehen muss, hat dafür nicht unbedingt die besten Bedingungen. Nicht jeder traut sich zu, bei schlechter Witterung einen Transporter zu lenken. Wer sein Hab und Gut sicher ans neue Ziel bringen möchte, kann auf die Profis und modernste Lkw der Filter Möbelspedition zählen. Unsere Fahrer sind auch bei schlechtem Wetter sicher für unsere Kunden unterwegs. Wir bieten einzelne Services rund um den Umzug sowie komplette Pakete an. Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch bei uns, wenn Sie im Winter umziehen wollen: Telefon:  040 5226025.

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht