Garagendach Nutzung als Terrasse?

Wer keine Terrasse hat und eine Sitzgelegenheit für draußen sucht, wird manchmal auf andere Weise fündig, zum Beispiel auf dem Garagendach einer angrenzenden Wohnung. Doch ist eine Garagendach Nutzung als Terrasse erlaubt? Die Filter-Redaktion hat dazu ein Urteil aus München gefunden. Ein neuer Eigentümer wollte in dem Fall die Nutzung des Garagendachs widerrufen.


Eigentümerwechsel rechtfertigt keine Räumung des Dachs

In einem Fall, der vor dem Amtsgericht München landete (432 C 25060/13 gaben die Richter den Mietern Recht, die das Dach der an der Wohnung angrenzenden Doppelgarage als Terrasse weiterhin nutzen wollten. Die Mieter des Mehrfamilienhauses hatten zunächst mit Erlaubnis des Eigentümers das besagte Dach der an der Wohnung grenzenden Doppelgarage als Terrasse genutzt. Auf eigene Kosten haben die Mieter einen Übergang vom Küchenfenster errichtet und am Dach eine Reling als Absturzsicherung angebracht.

Nach einem Eigentümerwechsel haben die neuen Eigentümer die Gestattung zur Nutzung des Garagendachs widerrufen und die Mieter aufgefordert, das Dach zu räumen. Sie begründeten diesen Schritt damit, dass das Dach der Garage nicht zur Mietsache gehöre und die baurechtliche Nutzung nicht genehmigt sei. Das Amtsgericht München wies diese Klage ab, da der ursprüngliche Vermieter die Nutzung gestattet habe. Um die Gestattung zu widerrufen, sei ein triftiger Grund notwendig gewesen. Die fehlende baurechtliche Genehmigung stellte nach Ansicht der Richter keinen triftigen Grund dar.

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