Einbrecher in der Wohnung – was zahlt die Hausratsversicherung?

Es gehört wohl zu den schlimmsten Vorstellungen, man ist ein paar Tage verreist oder nur auf der Arbeit und in der Abwesenheit verschaffen sich Einbrecher Zugang zur Wohnung. Wer eine Hausratsversicherung bei einem Einbruch hat, kann auf Entschädigung hoffen, doch ersetzt die Versicherung nicht immer und jeden Schaden in voller Höhe. Die Filter-Redaktion klärt auf.


Versicherung erstattet Wiederbeschaffungspreis

Werden bei einem Einbruch Gegenstände gestohlen, zahlt eine Hausratsversicherung bei einem Einbruch für gestohlenes Inventar. Allerdings erhalten Geschädigte für einen älteren Gegenstand nur so viel Geld, dass sie diesen für den aktuell gültigen Preis gleichwertig ersetzen können. Das muss nicht unbedingt der ursprünglichen Kaufsumme entsprechen. Was zählt, ist demnach der Wiederbeschaffungspreis.
 

Auch Reparaturen werden gezahlt

Eine Hausratsversicherung erstattet nicht nur entwendete Gegenstände wie Möbel, Elektronik oder Geschirr. Wenn bei einem Einbruch etwas zerstört wurde, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder kaputte Fenster und Türen.
 

Schaden umgehend melden

Damit die Hausratsversicherung im Schadensfall einspringen kann, muss ein Einbruch sofort der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Betroffene müssen zudem umgehend und unaufgefordert eine Stehlgutliste beim Versicherer einreichen. Auf dieser Liste müssen die gestohlenen Gegenstände samt Neuwert sowie detaillierte Beschreibungen stehen. Verbraucherschützer raten dazu, gerade teure Neuanschaffungen mit Fotos und Einkaufsbelegen zu dokumentieren, damit im Ernstfall alles griffbereit ist.
 

Tatort muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Eine Hausratsversicherung springt allerdings nur dann ein, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Bei Fahrlässigkeit kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Tür nicht mit einem Schlüssel zugeschlossen wurde oder Schlüssel fahrlässig verloren wurden. Es muss erkennbar sein oder nachgewiesen werden, dass der Einbrecher sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung verschafft oder den Haustürschlüssel geraubt hat.

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