Dürfen Mieter Schuhe im Treppenhaus abstellen?

Der November steht vor der Tür und damit auch öfter einmal Schmuddelwetter. Bei schlechten Witterungsverhältnissen werden Schuhe schneller nass und schmutzig. Mit nassen Schuhen mögen Mieter oft nicht gerne die Wohnung betreten. Deshalb landen die Schuhe häufig auf der Fußmatte vor der Tür, bis sie trocken sind. Doch dürfen Schuhe eigentlich im Treppenhaus stehen? Die Filter-Redaktion hat ein Urteil dazu gefunden.
Schuhe so abstellen, dass niemand gefährdet wird
Manchmal landen auch scheinbar banale Begebenheiten wie Schuhe im Treppenhaus vor einem Gericht. Das Amtsgericht in Lünen (22 II 264/00) befasste sich mit der Klage eines Vermieters, der seinen Mietern das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus untersagen wollte, schließlich sei dies in der Hausordnung auch so vermerkt. Das Amtsgericht in Lünen erklärte den besagten Punkt der Hausordnung für unwirksam. Es gestand den Mietern zu, ihre Schuhe kurzfristig im Treppenhaus abzustellen. Die Schuhe müssten aber so abgestellt werden, dass kein Besucher oder anderer Mieter darüber stolpern könne. Jemand, der die fragliche Wohnung nicht betreten will, wird sich der Fußmatte nicht nähern und wird somit auch nicht gefährdet, so die Richter.
Fluchtwege frei halten
Anders sieht es aus, wenn Schuhe dauerhaft im Treppenhaus stehen und sich dort regelrecht auftürmen. Dies muss laut Mietrecht nicht geduldet werden. Ein Schuhschrank darf nur in Ausnahmefällen im Treppenhaus stehen, er darf vor allem keine Fluchtwege blockieren.
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