Dürfen Mieter Gehhilfen und Rollatoren im Treppenhaus abstellen?

Gerade behinderte oder ältere Menschen brauchen einen Rollator oder eine sonstige Gehhilfe, um sich im Alltag fortbewegen zu können. Werden diese Gehhilfen im Treppenhaus abgestellt, kann dies zu Konflikten mit dem Vermieter führen. Die Frage, ob Mieter Gehhilfen und Rollatoren im Treppenhaus abstellen dürfen, hat schon einige Gerichte beschäftigt. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung in dieser Frage, jedoch richtungsweisende Urteile. Die Filter-Redaktion klärt auf.


Gehhilfe möglichst zusammenklappen

Menschen, die eine Gehhilfe brauchen und zudem in einem der höheren Stockwerke wohnen, sind darauf angewiesen, dass sie Gehhilfen und Rollatoren im Treppenhaus abstellen können. Dies hat schon öfter zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Mietern und Vermietern geführt, gerade dann, wenn die Vermieter den Einwand hervorbrachten, dass der Flur zu eng und durch eine abgestellte Gehhilfe schlecht passierbar sei. Generell stellen sperrige Gegenstände im Treppenhaus ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht einfach so im Treppenhaus abgestellt werden. In Fällen bei denen es speziell um Gehhilfen ging, urteilten die Richter oft im Sinne der gehbehinderten Mieter.

Aus den Urteilen wird deutlich, dass die Gehhilfe möglichst zusammengeklappt an einer Wand und so abgestellt sein sollte, dass andere Mieter die Gehhilfe leicht beiseiterücken können, wenn dies nötig sein sollte. Wichtig ist in allen Fällen, dass andere Mieter das Treppenhaus ungehindert passieren können. Wenn der Vermieter dem Mieter eine Abstellmöglichkeit anbietet, wo die Gehhilfe witterungs- und diebstahlgeschützt abgestellt werden kann, muss der Mieter diese Möglichkeit allerdings nutzen, wenn der Grad der Behinderung dies zulässt. Hat das Haus einen großen Aufzug, der barrierefrei genutzt werden kann, darf der Vermieter im Regelfall erwarten, dass der Mieter seine Gehhilfe mit in die Wohnung nimmt.
 

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