Dürfen Mieter einen Sichtschutz am Balkongeländer anbringen? – Mietrecht

In der warmen Jahreszeit möchte man möglichst viel Zeit im Freien verbringen. Mieter, die einen Balkon haben, können sich glücklich schätzen und möchten diesen natürlich ausgiebig nutzen. Doch was ist, wenn der Balkon keinerlei Sichtschutz bietet und man beim Sonnen den Blicken der Nachbarn ausgesetzt ist? Können Mieter auf eigene Faust einen Sichtschutz am Balkon anbringen? Die Filter Redaktion klärt auf.


Erscheinungsbild der Fassade muss gewahrt bleiben

Ein Urteil zum Thema Sichtschutz am Balkon fällte das Amtsgericht Köln (220 C 27/11). In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter an einer gläsernen Brüstung, die keinerlei Sichtschutz darstellte, eine Bastmatte befestigt. Er hatte seinen Vermieter deswegen nicht um Erlaubnis gefragt. Der Vermieter war verärgert und reichte deswegen Klage ein. Das Amtsgericht Köln gab dem Mieter Recht, da der Sichtschutz durch die Bastmatte das Erscheinungsbild des Gebäudes nur unwesentlich verändert habe. Außerdem ragte die Matte nicht über das Balkongeländer hinaus und war leicht zu entfernen. Wenn ein Sichtschutz das Erscheinungsbild der Fassade verändern kann, muss grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, dies gilt besonders für denkmalgeschützte Häuser.
 

Filter übernimmt kleinere Arbeiten auf dem Balkon

Wer umzieht, muss seine Wohnung in der Regel so verlassen, wie sie im ursprünglichen  Zustand angemietet wurde. Das gilt auch für den Balkon. Wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden etwa durch Dübellöcher, Marquisen oder angeschraubte Möbelteile, müssen diese auch wieder entfernt werden. Die Filter Möbelspedition beschäftigt Handwerker, die auch im Rahmen eines Umzugs tätig werden. Auf Anfrage können wir kleinere Reparaturarbeiten auf dem Balkon übernehmen, wenn der Kunde dies alleine nicht schafft. Lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten unter Telefon: 040/ 522 60 25

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