Die erste eigene Wohnung – welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Für junge Menschen beginnt ein neuer Lebensabschnitt, wenn sie die erste eigene Wohnung beziehen. Doch nicht immer ist es leicht, die eigenen vier Wände zu finanzieren, zumal wenn die Aufnahme einer Ausbildung einen Umzug erforderlich macht. Die Filter-Redaktion gibt Tipps, wo Auszubildende oder Studierende finanzielle Unterstützung für die eigene Wohnung bekommen.


Zuschuss durch Bafög für Studierende und Auszubildende

Studierende oder Auszubildende, die ihre Lebenshaltungskosten nicht alleine stemmen können, haben die Möglichkeit, Bafög-Leistungen zu beziehen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Bafög-Leistungen enthalten einen Wohnkostenzuschuss. Dazu muss der Antragsteller an einer Hochschule immatrikuliert oder an einer weiterbildenden Schule eingeschrieben sein. In der Regel darf er nicht älter als 30 sein. Sein Einkommen und Vermögen sowie das der Eltern darf bestimmte Sätze nicht überschreiten. Es muss plausibel dargelegt werden, dass die Aufnahme der Ausbildung einen Umzug erforderlich macht, da der Ausbildungsort zu weit vom Heimatort entfernt liegt.
 

Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Zuschussberechtigt sind junge Menschen mit einem Erstausbildungsvertrag. Dies kann auch ein duales Studium sein. Der Ort der Ausbildung muss so weit vom Heimatort entfernt sein, dass tägliches Pendeln nicht zumutbar wäre. Auch bei der Berechnung des BAB spielen Vermögens- und Einkommensverhältnisse eine Rolle.
 

Hilfe vom Wohngeldamt

Wer keinen Anspruch auf Bafög oder BAB (mehr) hat, ist gegebenenfalls berechtigt, Wohngeld zu beziehen. Die Höhe der Zahlung hängt von den eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnissen sowie von der Höhe der Miete und der Anzahl der Bewohner ab.
 

Aufwendungen für den Umzug von der Steuer absetzen lassen

Junge Menschen, die durch eine Berufstätigkeit oder eine Ausbildung bereits ein eigenes Einkommen erzielen, können die Kosten für einen Umzug oft von der Steuer absetzen. Dies ist besonders dann zu beachten, wenn die Fahrtzeit zum Ausbildungsort sich durch einen Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt. Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, können Umzugskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich bei den Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem kann die Umzugspauschale greifen. Diese umfasst viele „sonstige Umzugskosten“, für die keine Einzelnachweise erbracht werden müssen.
 

Tipp: Noch keinen Ausbildungsplatz? Filter sucht Auszubildende

Die Filter Möbelspedition aus Norderstedt ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb und bildet junge Männer und Frauen als Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice aus. Wir suchen noch junge Leute, die gerne mit anpacken und serviceorientiert denken.

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