Betriebskosten im Voraus oder pauschal zahlen?

Die Betriebskosten gehören zu jedem Mietverhältnis. Diese Kosten sind zusätzlich zur Netto-Kaltmiete fällig. Oftmals werden Betriebskosten monatlich im Voraus gezahlt. Manche Mieter zahlen eine Pauschale für die Betriebskosten. Dies kann Nachteile haben, warnen Mietrechtexperten.


Bei Pauschale keine Rückerstattung

Betriebskosten decken Nebenkosten für das Wohnen wie Heizung, Wasser, Hausmeisterdienste, Kosten für die Treppenhausreinigung oder Streudienste im Winter. Die Posten sind in der Regel in der Abrechnung aufgelistet, so dass der Mieter nachvollziehen kann, was er im Einzelnen bezahlt. Im Regelfall zahlt der Mieter für die Betriebskosten eine monatliche Vorauszahlung. Zum Jahresende kommt oftmals die endgültige Abrechnung. Hat der Mieter zu viel gezahlt, bekommt er eine Erstattung. Sollte sich herausstellen, dass die vorab gezahlten Leistungen nicht reichen, muss er eine Nachzahlung leisten und der Betrag der zukünftigen Vorauszahlungen wird eventuell angehoben. Dies kann der Fall sein, wenn die Vorabzahlungen falsch eingeschätzt und einfach zu niedrig angesetzt waren. Wer seine Betriebskosten pauschal zahlt, bekommt keine Erstattung, wenn der Verbrauch tatsächlich geringer war. Der Vermieter muss bei einer Betriebskostenpauschale keine Abrechnung erstellen. Dies kann sich für den Mieter nachteilig auswirken.

Umzug in eine kleinere Wohnung?

Filter bietet Umzugspakete Je größer eine Wohnung ist, desto höher fallen in der Regel die Betriebskosten aus. In manchen Fällen kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung sich lohnen, etwa wenn die Kinder ausziehen, eine Trennung ansteht oder eine WG sich auflöst. Wer den Umzug nicht alleine bewältigen möchte, kann Filter als professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Wir bieten komplette Umzugspakete oder einzelne Services rund um den Umzug an, wie Transport, Handwerkerleistungen oder die Entsorgung von Sperrmüll.

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