Besuch in der Wohnung – wie lange dürfen Gäste bleiben?

Dass Mieter Besuch in der Wohnung empfangen dürfen, wird wohl kaum jemand bestreiten und auch Regelungen über späten Damen- oder Herrenbesuch erscheinen heute antiquiert. Darüber, wer sich in der Wohnung aufhalten darf, bestimmt allein der Mieter. Der Vermieter darf nicht in die Gestaltung des Privatlebens eingreifen. Doch was ist, wenn der Besuch in der Wohnung über mehrere Wochen bleibt? Die Filter-Redaktion klärt auf.
Mieter dürfen Gäste empfangen – auch zum Übernachten
Mietern steht es grundsätzlich frei, Gäste in ihrer Wohnung zu empfangen. Zu diesem Zwecke müssen sie ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen. Besucher dürfen sogar einen längeren Zeitraum zu Gast sein und in der Wohnung des Gastgebers übernachten. Der Besuch darf sich auch in der Wohnung aufhalten, wenn der Gastgeber nicht anwesend ist, weil er zum Beispiel zur Arbeit muss. Solange der Hausfrieden durch den Besuch nicht gestört ist, darf der Gast länger bleiben. Mieter sollten im Hinterkopf behalten, dass ein Besuch, der länger in der Wohnung ist, erhöhte Betriebskosten für Wasser oder Strom verursachen kann. Der Vermieter kann daraufhin höhere Betriebskostenvorauszahlungen verlangen.
In besonderen Fällen darf der Vermieter Hausverbot erteilen
Auch wenn der Vermieter sich nicht in das Privatleben des Mieters einmischen und Besuch nicht abweisen darf, kann er in Ausnahmefällen dem Besucher Hausverbot erteilen. Dies kann zulässig sein, wenn der Besuch wegen Ruhestörungen auffällt oder andere Mieter belästigt.
Abgrenzung zur Untermiete
Hält der Besuch sich allerdings länger als sechs bis acht Wochen beim Gastgeber auf, kann dies zu Problemen mit dem Vermieter führen. Ist der Besuch über mehrere Wochen ununterbrochen in der Wohnung, darf der Vermieter Auskunft darüber verlangen, ob es sich bei dem Besuch nicht doch um ein Untermietverhältnis handelt. Ein Untermietverhältnis bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Kann der Mieter nachvollziehbare Gründe für die dauerhafte Aufnahme eines weiteren Bewohners nennen, muss der Vermieter in der Regel zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Mieter die Wohnung alleine nicht mehr finanzieren kann oder wenn ein neuer Partner einziehen soll. Ist es für den Vermieter nicht zumutbar, dass die Wohnung untervermietet wird, darf er seine Zustimmung verweigern. Dies kann der Fall sein, wenn er schon einmal Schwierigkeiten mit dem Mieter hatte.
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