Baumfällarbeiten im eigenen Garten – was muss man beachten?

Ab dem ersten Oktober ist es offiziell wieder erlaubt, Baumfällarbeiten durchzuführen. Zwischen dem ersten März und dem 30. September schützt das Naturschutzgesetz nistende Vögel. Wer in seinem eigenen Garten Baumfällarbeiten durchführen möchte, kann dies für den Herbst planen, doch dabei müssen Hobbygärtner einiges beachten, bevor sie die Motorsäge in die Hand nehmen.


Baumschutzsatzung beachten

Wie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau schreibt, ist der Zeitraum zwischen November und Februar günstig, um Baumfällarbeiten durch zu führen, da sie oft kein Laub mehr tragen und das Holz weniger Wasser enthält. Es kann so früher als Brennholz verwendet werden. Doch bevor die Motorsäge zum Einsatz kommt, sollten Baumbesitzer sich zunächst bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Bestimmungen in der Baumschutzsatzung enthalten sind. Diese Satzungen können je nach Bundesland unterschiedliche Forderungen enthalten. Gerade in Wohngebieten mit vielen Einwohnern stehen Bäume unter einem besonderen Schutz.

Deshalb enthalten die Baumschutzsatzungen Angaben zu Alter und Größe der Bäume, die als besonders schützenswert gelten. Bäume, die eine bestimmte Größe und ein bestimmtes Alter aufweisen, dürfen dann nicht ohne Genehmigung gefällt werden, es sei denn sie sind krank oder sie müssen Baumaßnahmen weichen. Dies müssen Bauherren oder Hobbygärtner entsprechend nachweisen und begründen. Als Faustregel stehen Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimeter aufweisen, unter einem besonderen Schutz. Obstbäume sind davon meist ausgenommen. Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, zahlt unter Umständen eine hohe Geldstrafe. Gerade wenn große Bäume wegen Baumaßnahmen gefällt werden müssen, kann die Gemeindeverwaltung Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung fordern.
 

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