Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück – ist eine Mietminderung möglich?

Wenn das eigene Haus von Bauarbeiten betroffen ist, liegt es oft nahe, eine Mietminderung zu verlangen. Doch was passiert, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und der Lärm trotz geschlossener Fenster stark zu hören ist? Wie aus einem Urteil des Amtsgerichtes Altona vom März 2017 hervorgeht, zahlen Mieter dann weniger, wenn sie durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft stark beeinträchtigt sind.


Baulärm stellt starke Minderung der Tauglichkeit dar

In Altona kam es zu einem Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und seinem Mieter, nachdem der Mieter über mehrere Monate die Miete aufgrund von Baulärm auf dem Innenhof des Nachbargrundstücks gemindert hatte. Der Vermieter forderte eine Nachzahlung des vollen Mietzinses und begründete dies auch damit, dass der Mieter auf einem Innenhof mit einer Nahverdichtung hätte rechnen müssen.

Die Richter gaben dem klagenden Vermieter teilweise Recht. Sie befanden, dass die besagte Wohnung durch den Baulärm einen Mangel habe, der die Tauglichkeit der Wohnung mindere. In einer Wohnung müsse der Mieter zur Ruhe kommen und Tätigkeiten nachkommen können, die Konzentration erfordern. Sie gestanden dem Mieter zu, die Miete um 60 Prozent zu mindern, da die gesamte Wohnung durch den Lärm beeinträchtigt war, allerdings nur an fünf von sieben Tagen. Es wurde zudem berücksichtigt, dass der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages keine Kenntnis von den Baumaßnamen hatte und auch nicht damit hätte rechnen müssen. Die Tatsache, dass ein Innenhof vorhanden sei, bedeute nicht zwingend, dass dieser auch bebaut werde.

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