Auszug – welche Mängel müssen Mieter beheben?

Dass die Wohnung nach dem Auszug „besenrein“ übergeben werden muss, ist den meisten wohl bekannt. Auch größere Defekte wie Brandlöcher im Parkettboden müssen spätestens zur Übergabe repariert sein. Doch gibt es auch kleinere Mängel, die Vermieter hinnehmen und Mieter nicht beseitigen müssen. Die Filter-Redaktion klärt auf.


Abnutzspuren und Kratzer im Parkett

Wenn es um den Parkettboden geht, kommt es leicht zu Streitigkeiten, denn dieser kann schnell unansehnlich werden, wenn zu viele Kratzer und Schleifspuren sichtbar sind. Dennoch muss der Mieter den Parkettboden nicht vollkommen sanieren, bevor er auszieht. Reparaturen am Parkettboden gehören in der Regel nicht zu den „Schönheitsreparaturen“. Wie die Stiftung Warentest schreibt, sind Gebrauchsspuren auf einem Parkettboden nicht zu vermeiden. Dazu gehören kleinere Kratzer oder Druckstellen von Möbeln. Wie das Magazin berichtet, sind solch kleine Schäden in der Regel Vermietersache. Der Mieter muss in diesem Fall nicht aktiv werden und den Boden abschleifen und versiegeln. Anders sieht es aus, wenn die Schäden darauf hinweisen, dass der Boden über einen „normalen Gebrauch“ beansprucht worden ist, etwa durch Katzenurin, Weinflecken oder Brandlöcher. In solchen Fällen gaben die Gerichte den jeweiligen Vermietern Recht und stellten fest, dass der Mieter für diese Art von Schäden aufkommen muss.
 

Gebrauchsspuren im Bad

Das Bad muss vor der Übergabe so geputzt sein, dass WC, Waschbecken und Duschbecken hygienisch unbedenklich übergeben werden. Eine normale Abnutzung im Bad und deren sichtbaren Spuren muss der Vermieter hinnehmen. Kleinere Absplitterungen sowie kleine Kratzer an Fliesen dürfen bei der Übergabe noch sichtbar sein. Wie das Amtsgericht Köln in einem Urteil feststellte, muss der Mieter schwarze Fugen vor seinem Auszug nicht weißen.
 

Besenreine Übergabe

Eine besenreine Wohnungsübergabe bedeutet keine Grundreinigung. Wie der Bundesgerichtshof feststellte, muss der Mieter grobe Unreinheiten wegkehren. Fenster putzen oder Kacheln scheuern gehören somit schon nicht mehr in den Aufgabenbereich des Mieters. Spinnenweben müssen allerdings vor einer „besenreinen“ Übergabe entfernt sein.
 

Keine Zeit zum Putzen?

Für Kunden, die es nicht schaffen, ihre Wohnung für die Übergabe besenrein vorzubereiten – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder aus Zeitmangel – bietet die Paul Filter Möbelspedition einen Reinigungsservice.

Unsere Reinigungskräfte helfen Ihnen dabei, die Wohnung besenrein zu übergeben. Auf Wunsch entsorgen wir Sperrmüll und Elektroschrott oder reinigen Teppiche und Polster.

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