Ausmessen einer Mietwohnung – Differenzen können sich auf Miethöhe auswirken

Wenn es darum geht, die Höhe der Miete zu bestimmen, sind nicht nur Lage und Ausstattung entscheidend, sondern auch die Grundfläche. Das Ausmessen einer Mietwohnung, also das genaue Vermessen ist nicht immer ganz einfach. Festgestellte Abweichungen können sich auf die Miete auswirken. Die Filter-Redaktion klärt auf.


Was gehört zur Wohnfläche?
Um die Quadratmeterzahl möglichst exakt zu bestimmen, muss man wissen, welche Flächen zu berücksichtigen sind. Zur Wohnfläche zählen grundsätzlich alle Räume, die zur Wohnung gehören, davon ausgenommen sind „Zubehörräume“ wie Abstellkammern sowie Boden- oder Kellerräume. Zudem zählen auch Wintergärten oder Schwimmbäder zur Wohnfläche, wenn die Räume nach allen Seiten geschlossen sind.
Hier gelten 50 Prozent der Fläche
Einige Flächen werden zur Hälfte in die Rechnung einbezogen. Dies betrifft Schwimmbäder oder nicht beheizbare Wintergärten, die von mehreren Parteien genutzt werden. Was Terrassen oder Balkone angeht, so schlagen diese meist zu 50 Prozent zu Buche, wenn sie einen gewissen Wohnwert haben.
 

Was passiert bei Abweichungen?
Stellt ein Mieter beim Ausmessen einer Mietwohnung fest, dass die Maße der Wohnfläche von denen im Mietvertrag abweichen, kann er unter Umständen die Miete mindern. Das gilt ab Abweichungen über zehn Prozent. Fallen diese geringer aus, muss der Mieter dies dulden. Stellt sich allerdings heraus, dass die Wohnung wesentlich größer ist, als zunächst angegeben, kann es sein, dass der Mieter mehr zahlen muss. Manchmal kommt es zu Streitigkeiten bezüglich der tatsächlichen Wohnungsgröße, etwa wenn eine Wohnung viele Schrägen hat oder wenn nach einer Modernisierung Abstellflächen weggefallen sind. Im Zweifelsfall sollte ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

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