Ab wann beginnt die Wirksamkeit des Mietvertrages?

Wenn nach langer Suche endlich eine neue Wohnung in Sicht ist, möchte man so schnell wie möglich den Mietvertrag unterzeichnen, damit man auf der sicheren Seite ist. Schließlich möchte man zügig in die neue Wohnung einziehen und den Umzugsstress hinter sich lassen. Doch gilt der Mietvertrag erst zum Einzugstermin? Die Filter-Redaktion hat ins Mietrecht geschaut und Tipps parat.


Mietvertrag ab Vertragsunterzeichnung gültig

Manche Mieter glauben, dass ihr Mietvertrag erst dann gültig ist, wenn sie in die neue Wohnung einziehen. Doch dem ist nicht so. Die Wirksamkeit des Mietvertrages beginnt bereits bei Vertragsunterzeichnung durch Mieter und Vermieter. Wichtig zu wissen: Es gibt kein Widerrufsrecht. Wer es sich kurzfristig anders überlegt und doch nicht umziehen möchte oder wenn der Umzug erst zu einem späteren Zeitpunkt organisiert werden kann – der Mietvertrag gilt. Das Mietverhältnis kann nach Unterschrift erst ab Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist widerrufen werden. Wer früher aus dem Mietvertrag aussteigen möchte, kann versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zu schließen. Ist der Vermieter damit einverstanden, kann der Mietvertrag vor Ablauf der Dreimonatsfrist beendet werden und der Mieter schneller umziehen.
 

Schneller Umzug erforderlich? Die Filter Möbelspedition bietet Express-Service

Wer nach Unterzeichnung des Mietvertrages so schnell wie möglich in die neue Wohnung einziehen möchte, aber alleine nicht so recht vorankommt, kann den Express-Service für besonders eilige Umzüge buchen. Die Filter Möbelspedition bietet Express-Service-Leistungen, wenn der Umzugstermin besonders kurzfristig geplant ist. Wenn der Umzug schon stattgefunden hat und einzelne Teile an die neue Adresse nachgeliefert werden müssen, bietet Filter an, diese mit dem Beiladeservice nachzuschicken. Weitere Informationen rund um den Express-Service finden Sie hier:

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