
Kontakt - AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders
seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten
Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besonders, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht
verrechenbar.
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
5. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen,
Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht
verpflichtet.
6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und
sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
7. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
10. Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisse anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und
solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des
Möbelspediteurs, hat der Letztere nicht zu verantworten.
11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der
Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig
und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet
entsprechende Anwendung.
13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders zur Verfügung gestellt.
14. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk
sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs
befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit
anderen, als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit
nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
